Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte
Stand: Juli 2026
Widerrufsrecht
Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Verträgen über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. digitale Pläne, Dateien, Zeichnungen, Modelle oder sonstige digitale Unterlagen), erlischt das Widerrufsrecht jedoch, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
Ausschluss bzw. Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei den über teinihaus.de angebotenen Produkten handelt es sich um digitale Inhalte.
Der Kunde erklärt sich beim Kauf ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bereitstellung der digitalen Inhalte unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt.
Der Kunde bestätigt außerdem, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung sein gesetzliches Widerrufsrecht verliert, sobald die Bereitstellung der digitalen Inhalte begonnen hat.
Die Zustimmung erfolgt während des Bestellvorgangs durch eine gesonderte Bestätigung.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular verwenden.)
An:
monale UG (haftungsbeschränkt)
Krantorstraße 6
32425 Minden
E-Mail: info@monale.org
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender digitaler Inhalte:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Hinweis zur Bereitstellung digitaler Produkte
Die Bereitstellung der digitalen Produkte erfolgt nach Zahlungseingang.
Kleinere Dateien können direkt über den Shop bereitgestellt werden.
Größere Datenmengen, beispielsweise CAD-Dateien, DWG-Dateien, umfangreiche PDF-Unterlagen oder weitere Planungsdateien, werden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen an die vom Kunden beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
Hinweis zum Umfang der digitalen Produkte
Die erworbenen digitalen Unterlagen stellen keine Bauleistung und keine individuelle Architekten- oder Ingenieurleistung dar.
Eine Baugenehmigung, individuelle Genehmigungsplanung sowie die Anpassung an ein konkretes Grundstück sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Fachplaner, insbesondere einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Bauingenieur sowie einen Tragwerksplaner/Statiker, mit der Prüfung und Umsetzung des konkreten Bauvorhabens zu beauftragen.
